Rechtsprechung

RS0069910

Unwirksame Pflichtenübernahme neben Mietzins: Regelt eine Mietvertragsbestimmung die Übernahme von Pflichten neben dem vereinbarten Mietzins, ist sie unwirksam, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des § 3 MRG widerspricht.

Rechtssatz:

Regelt eine Mietvertragsbestimmung die Übernahme von Pflichten neben dem vereinbarten Mietzins, ist sie unwirksam, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des § 3 MRG widerspricht.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob19/93
Entscheidung:
09.03.1993
Norm:
MRG §3