Rechtsprechung

RS0069914

Überwälzbarer Aufwand für die Hausbesorgerwohnung: Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.

Rechtssatz:

Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob105/91
Entscheidung:
12.11.1991
Norm:
MRG §3
MRG §23