Rechtsprechung

RS0069928

Die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung der Erhaltungsarbeiten ist zwingend. Übernimmt im Mietvertrag der Mieter diese Verpflichtung, so ist der Mietvertrag insoweit unwirksam.

Rechtssatz:

Die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung der Erhaltungsarbeiten ist zwingend. Übernimmt im Mietvertrag der Mieter diese Verpflichtung, so ist der Mietvertrag insoweit unwirksam.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
10Ob510/87; 4Ob591/89; 6Ob687/90; 1Ob589/94; 1Ob2171/96p; 7Ob2170/96k; 8Ob261/98k; 6Ob174/99b; 3Ob79/99k; 5Ob172/03k; 5Ob17/09z; 5Ob288/08a; 9Ob57/08k; 4Ob191/10g; 8Ob101/11b; 5Ob92/13k; 5Ob110/15k
Entscheidung:
28.01.1988
Norm:
MRG §3

Entscheidungstexte