Rechtsprechung

RS0069943

Zeitpunkt für Nutzflächenberechnung: Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (Beispiel: Einziehen einer Zwischendecke).

Rechtssatz:

Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob38/88
Entscheidung:
25.10.1988
Norm:
MRG §17 Abs2