Ausnehmung / Nische: „Ausnehmung“ heißt Nische in der Wand; anders wäre es nur dann, wenn eine Nische – nicht in diesem rechtlichen Sinn verstanden – dadurch entsteht, dass die Wand selbst vom Boden bis zur Decke nur in geringerer Stärke fortgeführt wird. Nischen in diesem Sinn gehören nicht zur Nutzfläche.