Rechtsprechung

RS0069969

Taxative Aufzählung der Erhaltungsarbeiten: Welche Arbeiten als Erhaltungsarbeiten gelten, ist im § 3 Abs 2 MRG taxativ aufgezählt. Die Kosten der Umgestaltung eines für Geschäftszwecke grundsätzlich geeigneten Lokales im Hinblick auf einen speziellen Verwendungszweck fallen nicht darunter.

Rechtssatz:

Welche Arbeiten als Erhaltungsarbeiten gelten, ist im § 3 Abs 2 MRG taxativ aufgezählt. Die Kosten der Umgestaltung eines für Geschäftszwecke grundsätzlich geeigneten Lokales im Hinblick auf einen speziellen Verwendungszweck fallen nicht darunter.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob569/90; 5Ob105/91; 6Ob174/99b
Entscheidung:
07.11.1990
Norm:
MRG §3 Abs2