Ersatz von Holzfenstern durch Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit: Beurteilung des Ersatzes vorhandener Holzrahmenfenster durch neue Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z 1, 8 Abs 2 Z 1 MRG.
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