Rechtsprechung

RS0069983

Die Überwälzung der zur Erhaltung des Mietgegenstandes erforderlichen Kosten auf den Mieter fällt unter das Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG.

Rechtssatz:

Die Überwälzung der zur Erhaltung des Mietgegenstandes erforderlichen Kosten auf den Mieter fällt unter das Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob72/87; 8Ob261/98k; 5Ob287/06a
Entscheidung:
14.07.1987
Norm:
MRG §3 Abs2 Z2
MRG §27 Abs1 Z1