Rechtsprechung

RS0069997

Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind § 3 Abs 2 Z 3 MRG und nicht § 24 Abs 1 MRG zu unterstellen.

Rechtssatz:

Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind § 3 Abs 2 Z 3 MRG und nicht § 24 Abs 1 MRG zu unterstellen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob34/87 (5Ob35/87); 5Ob74/87
Entscheidung:
31.03.1987
Norm:
MRG §3 Abs2 Z3
MRG §24 Abs1