Rechtsprechung

RS0070011

Durchführung privilegierter Arbeiten: Die Verpflichtung, privilegierte Arbeiten durchzuführen, ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MRG nicht abhängig.

Rechtssatz:

Die Verpflichtung, privilegierte Arbeiten durchzuführen, ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MRG nicht abhängig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob61/91
Entscheidung:
11.06.1991
Norm:
MRG §3 Abs3
MRG §7