Rechtsprechung

RS0070021

Vorarbeiten und Nacharbeiten von Erhaltungsarbeiten umfasst: Dazu gehören auch Vorarbeiten und Nacharbeiten.

Rechtssatz:

Dazu gehören auch Vorarbeiten und Nacharbeiten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob1062/93
Entscheidung:
14.09.1993
Norm:
MRG §3 Abs3 Z2 litb