Rechtsprechung

RS0070887

Beabsichtigter Erwerb von Nachbargrund: Die Einräumung eines Notweges für eine Liegenschaft ist nicht gerechtfertigt, wenn nicht diese allein verbaut werden soll, sondern erst durch beabsichtigten Erwerb von Nachbargrundstücken ein Bauplatz geschaffen werden soll.

Rechtssatz:

Die Einräumung eines Notweges für eine Liegenschaft ist nicht gerechtfertigt, wenn nicht diese allein verbaut werden soll, sondern erst durch beabsichtigten Erwerb von Nachbargrundstücken ein Bauplatz geschaffen werden soll.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob528/93
Entscheidung:
25.11.1993
Norm:
NWG §1