Rechtsprechung

RS0070924

Nur ein einziger Notweg: Die Begründung von zwei Notwegen für dasselbe Grundstück ist nicht zulässig.

Rechtssatz:

Die Begründung von zwei Notwegen für dasselbe Grundstück ist nicht zulässig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob131/52
Entscheidung:
27.02.1952
Norm:
NWG §1