Rechtsprechung

RS0070932

Zumutbare eigene Maßnahmen: Kein Anspruch auf Einräumung eines Notweges besteht, wenn durch zumutbare Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück (zB Niederreißen einer Mauer) eine Verbindung zum öffentlichen Wegenetz geschaffen werden kann.

Rechtssatz:

Kein Anspruch auf Einräumung eines Notweges, wenn durch zumutbare Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück (Niederreißen einer Mauer) eine Verbindung zum öffentlichen Wegenetz geschaffen werden kann.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob267/61; 1Ob280/28; 8Ob325/63; 1Ob145/12y
Entscheidung:
13.09.1961
Norm:
NWG §1

Entscheidungstexte


5 Ob 267/61 5 Ob 267/61 Entscheidungstext OGH 13.09.1961 5 Ob 267/61

1 Ob 280/28 1 Ob 280/28 Entscheidungstext OGH 20.03.1928 1 Ob 280/28 Ähnlich; Beisatz: Verlegung des Haustores. (T1) Veröff: SZ 10/103

8 Ob 325/63 8 Ob 325/63 Entscheidungstext OGH 14.01.1964 8 Ob 325/63