Rechtsprechung

RS0070934

Gehrecht und Fahrtrecht: Es würde eine für die Antragsgegner unzumutbare Belastung darstellen, wollte man den Antragstellern das von ihnen begehrte Fahrrecht einräumen und daneben auch noch ein an anderer Stelle bestehendes Gehrecht belassen. Gehrecht und Fahrrecht sind vielmehr auf dem selben Weg auszuüben.

Rechtssatz:

Es würde eine für die Antragsgegner unzumutbare Belastung darstellen, wollte man den Antragstellern das von ihnen begehrte Fahrrecht einräumen und daneben auch noch ein an anderer Stelle bestehendes Gehrecht belassen. Gehrecht und Fahrrecht sind vielmehr auf dem selben Weg auszuüben.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob566/78
Entscheidung:
27.04.1978
Norm:
NWG §1

Entscheidungstexte


6 Ob 566/78 6 Ob 566/78 Entscheidungstext OGH 27.04.1978 6 Ob 566/78