Notweg zur Schottergewinnung: Die Einräumung eines Notweges zum Zwecke der Schottergewinnung auf einem Grundstück ist möglich. Die Rechtsansicht, dass die Einräumung eines Notweges zugunsten eines Grundstückes dessen zeitlich unbegrenzt mögliche Bewirtschaftung oder Benützung unter Schonung der Substanz voraussetze, findet weder im Wortlaut des Gesetzes noch in seiner Entstehungsgeschichte eine Grundlage.