Rechtsprechung

RS0071011

Verbesserung eines Weges: Ein Notweg kann eingeräumt werden, um die unzulängliche Wegeverbindung der Art nach wenigstens zu verbessern.

Rechtssatz:

Ein Notweg kann eingeräumt werden, um die unzulängliche Wegeverbindung der Art nach wenigstens zu verbessern.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob178/75
Entscheidung:
17.09.1975
Norm:
NWG §1 Abs1
NWG §2

Entscheidungstexte


1 Ob 178/75 1 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 178/75 Veröff: JBl 1976,317 = NZ 1977,60