Rechtsprechung

RS0071017

Fehlende Baugrundwidmung: Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt.

Rechtssatz:

Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob329/65
Entscheidung:
03.11.1965
Norm:
NWG §1 Abs2
NWG §2 Abs1
NWG §4 Abs1