Rechtsprechung

RS0071172

Notweg trotz auffallender Sorglosigkeit: Trotz einer als auffallende Sorglosigkeit zu wertenden Bauführung des Antragstellers kann ein Notweg in dem Ausmaß ausgeräumt werden, wie es ohne diese Bauführung gerechtfertigt gewesen wäre.

Rechtssatz:

Einräumung eines Notweges trotz einer als auffallende Sorglosigkeit zu wertende Bauführung des Antragstellers in dem Ausmaß, wie es ohne diese Bauführung gerechtfertigt gewesen wäre.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob642/71
Entscheidung:
08.02.1972
Norm:
NWG §2 Abs2

Entscheidungstexte


4 Ob 642/71 4 Ob 642/71 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 4 Ob 642/71