Rechtsprechung

RS0073262

Der Wert preisgebundener Fahrnisse bestimmt sich nach dem am Stichtag festgesetzten Preis. Der Wert nicht preisgebundener Fahrnisse (hier: Weinpresse aus Eichenholz) ist in der Weise zu ermitteln, dass vom Richtpreis der diese Fahrnisse betreffenden Elemente (Materialentgelt und Arbeitsentgelt, Unternehmergewinn) auszugehen ist. Auf die effektive Beschaffbarkeit einer Ware am Stichtag (Schwarzmarkt!) ist nicht einzugehen.

Rechtssatz:

Der Wert preisgebundener Fahrnisse bestimmt sich nach dem am Stichtag festgesetzten Preis. Der Wert nicht preisgebundener Fahrnisse (hier: Weinpresse aus Eichenholz) ist in der Weise zu ermitteln, daß vom Richtpreis der diese Fahrnisse betreffenden Elemente (Materialentgelt und Arbeitsentgelt, Unternehmergewinn) auszugehen ist. Auf die effektive Beschaffbarkeit einer Ware am Stichtag (Schwarzmarkt!) ist nicht einzugehen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob45/69
Entscheidung:
16.04.1969
Norm:
11.StVDG §28 Abs1

Entscheidungstexte


7 Ob 45/69 7 Ob 45/69 Entscheidungstext OGH 16.04.1969 7 Ob 45/69