Rechtsprechung

RS0073341

Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.

Rechtssatz:

Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob177/69; 2Ob190/07s
Entscheidung:
03.07.1969
Norm:
StVO §3 B1h
StVO §19

Entscheidungstexte


2 Ob 177/69 2 Ob 177/69 Entscheidungstext OGH 03.07.1969 2 Ob 177/69 Veröff: ZVR 1970/62 S 96