Rechtsprechung

RS0073384

Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, dass der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt.

Rechtssatz:

Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, daß der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob25/78
Entscheidung:
14.03.1978
Norm:
StVO §3 B2b
StVO §19 AIIb1
StVO §28
StVO §76 Abs5 III

Entscheidungstexte


8 Ob 25/78 8 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 25/78