Rechtsprechung

RS0073505

Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.

Rechtssatz:

Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
11Os221/71 (11Os222/71)
Entscheidung:
08.11.1971
Norm:
StVO §3 B4a
StVO §60 Abs3

Entscheidungstexte


11 Os 221/71 11 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 08.11.1971 11 Os 221/71