Rechtsprechung

RS0073556

Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muss größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.

Rechtssatz:

Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muß größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
11Os131/68
Entscheidung:
12.06.1969
Norm:
StVO §10 Abs1
StVO §15 Abs4
StVO §60 Abs3

Entscheidungstexte


11 Os 131/68 11 Os 131/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 11 Os 131/68 Veröff: EvBl 1970/42 S 73 = ZVR 1970/64 S 97