Wenn sich eine 5,50 Meter breite Straße schon nach 16 Meter auf nur 2,80 Meter verengte, und zwar ausschließlich durch Hereinrücken des rechten Fahrbahnrandes, und kein Gegenverkehr vorhanden ist, ist es zulässig, den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu wählen, dass eine leichte Wendung nach links ausreicht, um dem Fahrbahnrand zu folgen.