Rechtsprechung

RS0073774

Auch nach gewissenhafter Überzeugung, ob der Gegenverkehr ein Linksabbiegen zulässt, muss der Linksabbieger nicht nur die Straße, in der er einbiegen will, sondern auch die Gegenfahrbahn, die er überquert, weiterhin beobachten.

Rechtssatz:

Auch nach gewissenhafter Überzeugung, ob der Gegenverkehr ein Linksabbiegen zuläßt, muß der Linksabbieger nicht nur die Straße, in der er einbiegen will, sondern auch die Gegenfahrbahn, die er überquert, weiterhin beobachten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
11Os185/63; 2Ob160/83
Entscheidung:
12.12.1963
Norm:
StVO §13 Abs2 II
StVO §19 Abs5 BV

Entscheidungstexte


11 Os 185/63 11 Os 185/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 11 Os 185/63 Veröff: ZVR 1964/147 S 173

2 Ob 160/83 2 Ob 160/83 Entscheidungstext OGH 12.07.1983 2 Ob 160/83 Veröff: ZVR 1984/135 S 143