Bei Annäherung an eine Stelle, von der der Fahrzeuglenker weiß, dass unter den gegebenen Verhältnissen mit einem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muss, ist eine besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft geboten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass erforderlichenfalls sofort angehalten werden kann; dabei ist bei Dunkelheit und künstlicher Beleuchtung auch auf die erschwerte gegenseitige Wahrnehmungsmöglichkeit Bedacht zu nehmen.