Ein Fußgänger, der sich am Fahrbahnrand bewegt, darf darauf vertrauen, dass der Lenker eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges dieses so weit nach links ziehen werde, dass ein entsprechender Sicherheitsabstand hergestellt werde, wenn kein Gegenverkehr herrscht, die Fahrbahn breit genug und er für den Kraftfahrzeuglenker erkennbar ist.