Das Vorschriftszeichen „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ zeigt eine Engstelle an, die ausreichend übersehen werden kann. Da eine solche Engstelle keine zwei Fahrstreifen aufweist, drückt das genannte Vorschriftszeichen für mehrspurige Fahrzeuge ein Überholverbot aus. Mit Rücksicht auf dieses Überholverbot besteht keine Notwendigkeit, unmittelbar vor dem Linksabbiegen noch einmal durch einen „Kontrollblick“ den nachfolgenden Verkehr zu beobachten.