Einweiser bei Baustellenverkehr: Beim Baustellenverkehr ist dann jedenfalls ein Einweiser beizuziehen, wenn der Lenker etwa wegen der Bauart des Fahrzeuges (zB einer Kehrmaschine) nicht in der Lage ist, die Strecke ständig im Auge zu behalten und sich davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn frei ist und niemand gefährdet wird.