Rechtsprechung

RS0074245

An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.

Rechtssatz:

An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob88/69
Entscheidung:
13.05.1969
Norm:
StVO 1960 §7 Abs2 IIIB
StVO 1960 §10

Entscheidungstexte


2 Ob 88/69 2 Ob 88/69 Entscheidungstext OGH 13.05.1969 2 Ob 88/69 Veröff: ZVR 1970/18 S 35