Rechtsprechung

RS0074251

Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.

Rechtssatz:

Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob48/78
Entscheidung:
14.03.1978
Norm:
StVO §12 Abs1 6
StVO §15 Abs2 litb

Entscheidungstexte


8 Ob 48/78 8 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 48/78 Veröff: ZVR 1978/301 S 357