Rechtsprechung

RS0074434

Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlasst, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen.

Rechtssatz:

Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlaßt, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
11Os30/65
Entscheidung:
01.03.1965
Norm:
StVO §19 BIb
StVO §28 Abs2

Entscheidungstexte


11 Os 30/65 11 Os 30/65 Entscheidungstext OGH 01.03.1965 11 Os 30/65 Veröff: ZVR 1966/51 S 65