Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlasst, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen.