Rechtsprechung

RS0074498

Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker, der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.

Rechtssatz:

Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker , der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob31/79
Entscheidung:
28.06.1979
Norm:
AKHB Art8 Abs1 Z1
StVO §4 Abs2

Entscheidungstexte


7 Ob 31/79 7 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 28.06.1979 7 Ob 31/79 Veröff: ZVR 1980/166 S 163