Rechtsprechung

RS0074501

Im fließenden Verkehr befindet sich auch ein Kraftwagen, der von der Hauptfahrbahn abbiegend, die Nebenfahrbahn überquert. Vorrang gegenüber dem Verkehr auf Nebenfahrbahnen.

Rechtssatz:

Im fließenden Verkehr befindet sich auch ein Kraftwagen, der von der Hauptfahrbahn abbiegend, die Nebenfahrbahn überquert. Vorrang gegenüber dem Verkehr auf Nebenfahrbahnen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob121/64; 11Os97/70 (11Os98/70 - 11Os100/70); 2Ob42/86; 13Os15/87 (13Os16/87); 2Ob92/89
Entscheidung:
30.04.1964
Norm:
StVO 1960 §19 Abs6 BVIb