Beim Einbiegen nach links in eine Vorrangstraße muss sich der Fahrzeuglenker, wenn er nach links nur eine beschränkte Sicht hat, zunächst unter ständiger Beobachtung der Verkehrslage auf der den Vorrang genießenden Straße schrittweise vortasten, bis er mit der eindeutigen Erkennbarkeit des beabsichtigten Einbiegemanövers rechnen kann; sodann ist dieses, sobald ein den Vorrang genießender Verkehr nicht zu sehen ist, raschestens auszuführen.