Rechtsprechung

RS0074622

Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

Rechtssatz:

Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob190/83; 2Ob112/11a
Entscheidung:
15.03.1984
Norm:
StVO §20 IA6

Entscheidungstexte


8 Ob 190/83 8 Ob 190/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1984 8 Ob 190/83