Rechtsprechung

RS0074664

Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO 1960 erscheinen lassen.

Rechtssatz:

Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO 1960 erscheinen lassen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
11Os241/68
Entscheidung:
17.02.1970
Norm:
StVO §20 Abs1 IA10
StVO §20 Abs1 IB2

Entscheidungstexte


11 Os 241/68 11 Os 241/68 Entscheidungstext OGH 17.02.1970 11 Os 241/68 Veröff: EvBl 1970/296 S 518 = ZVR 1970/196 S 265 = RZ 1970,164