Rechtsprechung

RS0074690

Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.

Rechtssatz:

Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen , wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, daß der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob605/57
Entscheidung:
18.12.1957
Norm:
StVO §20 Abs1 IA11

Entscheidungstexte


2 Ob 605/57 2 Ob 605/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 605/57 Veröff: ZVR 1958/81 S 92