Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen