Rechtsprechung

RS0074710

Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.

Rechtssatz:

Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob255/71 (8Ob256/71)
Entscheidung:
28.09.1971
Norm:
StVO §20 Abs1 ID
StVO §20 Abs1 IE

Entscheidungstexte


8 Ob 255/71 8 Ob 255/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 8 Ob 255/71