Der Schutzzweck eines Fahrverbots für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern umfasst alle Gefahren, die durch das Befahren dieser Straße mit allen Kraftfahrzeugen außer einspurigen Motorrädern verursacht oder erhöht werden. Hiebei kommen insbesondere Gefahren in Betracht, die durch die Breite der vom Verbot umfaßten Kraftfahrzeuge beim Begegnungsverkehr bewirkt werden können.