§ 38 Abs 2 StVO enthält keinen Freibrief zum Verlassen der Kreuzung bei nicht blinkendem Gelblicht, sondern macht dies ausdrücklich von der Möglichkeit und Erlaubtheit abhängig. Der Fahrzeuglenker, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und auf dieser aufgehalten wird, muss beim Losfahren besondere Vorsicht walten lassen und auf den Querverkehr achten.