Rechtsprechung

RS0075357

Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.

Rechtssatz:

Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
16Os40/91
Entscheidung:
20.09.1991
Norm:
StVO §38 Abs4