Ein Fahrzeug darf bei Dunkelheit nicht so aufgestellt werden, dass weißes Licht entgegen der normalen Fahrtrichtung (§ 7 StVO 1960) leuchtet, weil dies die Lenker nachkommender Fahrzeuge leicht irreführen kann.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen