Rechtsprechung

RS0075491

Fußgänger dürfen sich auf dem Gehsteig grundsätzlich auch im Laufschritt bewegen.

Rechtssatz:

Fußgänger dürfen sich auf dem Gehsteig grundsätzlich auch im Laufschritt bewegen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob41/86
Entscheidung:
30.09.1986
Norm:
StVO §76 I