Fußgänger ist, wer den Weg zu Fuß zurücklegt, sich also lediglich auf seinen Füßen fortbewegt, losgelöst von jeder Verbindung mit anderen Fortbewegungsmitteln irgendwelcher Art. Hält der Lenker eines Kraftwagens diesen an und verlässt sein Fahrzeug, hält sich aber bei diesem unmittelbar, ohne seinen Weg fortzusetzen, weiter auf, dann bleibt er in der Regel Lenker im weiteren Sinn des Wortes und unterliegt noch nicht den für den Fußgängerverkehr geltenden Bestimmungen der StVO.