Wenn ein Fußgänger genötigt ist, die Fahrbahn zu benützen, muss er in erster Linie selbst auf den Fahrverkehr achten und sich gegen dessen Gefahren schützen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er auf der Fahrbahn plötzlich die Richtung ändert.
Wenn ein Fußgänger genötigt ist, die Fahrbahn zu benützen, muss er in erster Linie selbst auf den Fahrverkehr achten und sich gegen dessen Gefahren schützen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er auf der Fahrbahn plötzlich die Richtung ändert.
Wenn ein Fußgänger genötigt ist, die Fahrbahn zu benützen, muß er in erster Linie selbst auf den Fahrverkehr achten und sich gegen dessen Gefahren schützen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er auf der Fahrbahn plötzlich die Richtung ändert.
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