Rechtsprechung

RS0075543

Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.

Rechtssatz:

Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob114/75
Entscheidung:
11.09.1975
Norm:
StVO §76 Abs1 IIa

Entscheidungstexte


2 Ob 114/75 2 Ob 114/75 Entscheidungstext OGH 11.09.1975 2 Ob 114/75