Rechtsprechung

RS0075575

Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.

Rechtssatz:

Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen durchzwängt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob14/53
Entscheidung:
14.01.1953
Norm:
StVO §76 Abs1 IIa

Entscheidungstexte


2 Ob 14/53 2 Ob 14/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 2 Ob 14/53