Der Fußgänger hat einen Anspruch darauf, einen Teil der Fahrbahn zu benutzen, wenn ein Gehweg, ein Gehsteig oder ein Bankett nicht vorhanden sind.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen